Autoversicherungsvergleich

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Autoversicherung

Kfz Haftpflicht

Autoversicherungen, Autoversicherer

Zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen nach gesetzlicher Vorschrift eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, es handelt sich um eine sogenannte Pflichtversicherung, welche Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen oder entstanden sind. Ein solcher Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kraftfahrzeuges des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.

 

Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union vereinheitlicht. In den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten weichen die Höchst-Schadenssummen jedoch voneinander ab.

Wir unterstützen Sie bei allen Themen rund um die Autoversicherung. Zum Beispiel, wenn Sie die
zuständige Autoversicherung eines Unfallgegners nicht aufgeschrieben haben. Hier hilft der
Zentralruf der Autoversicherer.

Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet, er benötigt somit eine Autoversicherung. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt zumindest in Deutschland ein sogenannter Kontrahierungszwang, dies bedeutet das Versicherungsunternehmen (der Autoversicherer bzw. der Versicherungsgeber) muss grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen und darf nur unter bestimmten Bedingungen das Zustandekommen eines Vertrages verweigern. Dies gilt nicht für Vollkaskoversicherungen.

Folgende Schadensarten werden über die Autoversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) abgedeckt:

  • Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
  • Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen und/oder Objekten)
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden, beispielsweise Schmerzensgeld

Die Autoversicherung ersetzt auch diejenigen Ansprüche, die sich aus der Betriebsgefahr (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) ergeben.

Der jeweils betroffene Autofahrer ist vom Autoversicherer mitversichert.

Eine Besonderheit ist die Regulierungsvollmacht der Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Autoversicherer  darf Schäden auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren. Als Ausgleich hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall (wirksam allerdings nur für die Zukunft).

Typklassenverzeichnis

Rechtsschutzversicherung

Im sogenannten Typklassenverzeichnis der Autoversicherer werden für jedes Fahrzeug bzw. jeden Fahrzeugtyp und jede Versicherungssparte alle geltende Typklassen aufgeführt. Anhand der Typklasse eines Fahrzeugmodells eines Autoherstellers wird von den Autoversicherern die Beitragshöhe für Autoversicherungen festgelegt. In Deutschland ist das Typklassenverzeichnis für ein Kfz-Versicherungsunternehmen bindend. Das Typlassenverzeichnsi wird auf Basis der Schadensfälle von einem unabhängigen Treuhänder geführt. Jeweils ab dem 1. Januar eines Jahres tritt eine jeweils aktualisierte Fassung des Typklassenverzeichnisses in Kraft. Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem das Versicherungsunternehmen gegen den Erhalt einer Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Wir beschäftigen uns in diesem Portal hauptsächlich mit der sogenannten Verkehrsrechtsschutzversicherung.

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